Bäuerliche Gesellschaft
März 20, 2017
Freie und unfreie Bauern
Freie Bauern
- besitzen Grundeigentum
- können Wohnort, Ehegatten, Arbeitsverhältnisse selbst bestimmen
- sind Landesherren zu Kriegsdiensten und Steuerleistungen verpflichtet
Zinsbauern
- sind persönlich frei, müssen aber Abgaben entrichten
- kein Grundeigentum, Pächter
Hörige (Halbfreie)
- sind zum Grundherrn gehörig
- mit Erbberechtigung
- als Person frei, jedoch ans Land gebunden und zur Zinszahlung, Abgaben, Frondiensten verpflichtet
- sogenannte Halbfreie
- anderer Begriff: Lassen, Liten, Laten
Leibeigene (Unfreie)
- sind persönlich dem Grundherrn verpflichtet
Freie Bauern verschiedener Größe
Begriff: Hufe
- Regional sehr unterschiedliches Flächenmaß Land, das einer Bauersfamilie ihr Einkommen sichert.
- ca. 30 Morgen
Hufner
- Bauer mit dem Grundbesitz von einer Hufe Land
- andere Begriffe: Hovener, Hofener, Hüfner, Huber, Ackermann, Pferdner, Besessene Mann, Vollbauer, Vollspänner
Halbbauer
- besitzt eine halbe Hufe Land
Kötter
- andere Begriffe: Köter, Köthner, Kätner, Kotsassen
- besitzen einen Kotten bzw. eine Kate
- wenig Land, wenig Vieh
- entstanden durch Erbteilungen (u.a. für durch die Primogenitur oder Ultimogenitur nicht Erbbevorzugte)
- Oft wurden mehrere Kotten auf dem Grundstück des Großbauer errichtet.
- Wohnrecht des Kötters als Deputatlohn
- arbeiteten manchmal als Kleinhandwerker oder Tagelöhner, da der Ertrag des Besitzes nicht ausreichte
Häusler
- andere Begriffe: Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, Büdner/Bödner, Brinksitzer, Instleute (Instmann)
- amtsdeutsch: Kolonisten, Kleinstellenbesitzer
- Kleinstbauern mit eigenem Haus aber nur wenig Grundbesitz
- oft auf Nebenerwerb angewiesen: Kleinhandwerker, Tagelöhner
- im Gegensatz zu Leibeigenen freie Arbeiter
- untere soziale Stellung im dorf, Hauserwerb/Hausbesitz bildet aber einen sozialen Aufstieg
Wördener
- Handwerker, Kleinhändler, Krüger, die sich auf Bauernland in der Nähe der Kirchdörfer niederließen
- wohnten in eigenem Haus oder im gepachteten Haus
- die Wohn- und Arbeitsstätte heißt Wordstätte
Kirchhöfer
- bäuerliche Siedler, Kleinhändler, Kleingewerbetreibende, die sich in Kirchdörfern auf Kirchenland niederließen, üblicherweise rund um den Kirchhof
Heuerling
- andere Begriffe: Heuerleute, Heuermann
- selbständige Landwirte ohne Haus und Grundbesitz
- bekommen Haus und Land vom Bauern gestellt und müssen dafür Abgaben in Naturalien oder unentgeltliche Arbeit leisten
Entwicklungen durch Erbteilungen
Entwicklung der freien Bauern seit dem Mittelalter
Erbkötter
- Die Erben großer Bauernhöfe werden durch vergleichsweise kleinere Stücke Land abgefunden, auf denen sie ein Haus bauen und mit dem Land wirtschaften können.
- Sie heißen auch Erbkötter.
- Das ererbte Land kommt aus den Flächen der Eltern und wurde für die Erben abgeteilt
Markkötter
- Ähnlich wie die Erbkötter,
- mit dem unterschied, dass das geerbte Land nicht vom Land der Eltern abgeteilt wurde, sondern für das Erbe gekauft oder durch neue Landgewinnung nach Rodung von Wald erworben wurde.
- Eher ärmlich und klein.
Erbfolge
Primogenitur
Ultimogenitur
Realteilung
- Der Besitz wird zwischen den Kindern aufgeteilt.
Ziel der Primogenitur und der Ultimogenitur: Insbesondere landwirtschaftliche Besitztümer sollen nicht geteilt werden und an einen einzigen erben vererbt werden.