Dienstag, 21. März 2017

Ländliche kommunale Strukturen

  • Ländlich, weil im Gegensatz zur Stadt und Kleinstadt.

Gutsdorf vs. Bauerndorf

Gutsbezirk / Gutsdorf

  • Keine Gemeindevertretung (im Sinne eines gewählten Bürgermeisters und nachgeordnetem Gemeindeschreibers, etc.)
  • Die Leitung und Verwaltung erfolgt ausschließlich durch den Gutsherrn (daher auch die Redewendung 'nach Gutsherrenart', also willkürlich, wie es dem Gutsherrn gerade passt).
  • Auflösung der meisten Gutsbezirke spätestens 1928 bis 1930, nachdem vorher schon viele Gutsherrenrechte nach und nach beseitigt waren. → Eingliederung in benachbarte Landgemeinden oder Umwandlung in eigene Landgemeinden.

Bauerndorf / Bauernsiedlung

  • Freie Bauern wohnen und wirtschaften auf eigener Feldmark zusammen.
  • Es gibt keine spezielle Abhängigkeit von einem Gut oder Landesherrn.