Dienstag, 21. März 2017

Feudalgesellschaft

  • Hierarchisches Konzept zwischen Herr und Gefolgsmann.
  • Dieses Konzept bildet sich primär in der herrschenden Schicht und manifestiert sich in der Ausbildung von Ständen und Standeszugehörigkeiten.

Abgrenzung zum demokratischen Staat

  • Nicht alle Bewohner des Landes haben die gleichen Rechte.
  • Manche haben mehr Privilegien als andere und diese Privilegien werden vererbt.
  • Repräsentanten, Herrscher des Landes, deren Vertreter und Untervertreter werden nicht gewählt, sondern bekommen ihre Position qua Geburt oder qua Ernennung durch den Herrscher.
  • Wer in welcher Gesellschaftsschicht lebt und damit qua Geburt welche Privilegien hat, wird durch die Ständeordnung bestimmt.

Begriffe

  • Landesherr: Der Herrscher eines Landes, z.B. Kaiser, König, Erzherzog, ... 
  • Landschaft: Die Gesamtheit aller Stände. 
  • Landtag: (Regelmäßige) Versammlung, in der sich der Landesherr und die Landschaft gegenüberstehen, ihre Interessen vertreten und darum sowie um die Angelegenheiten des Landes verhandeln.
  • Landstandschaft: Das Recht, persönlich auf dem Landtag zu erscheinen und seine Interessen zu vertreten. - Dieses Recht gehörte zu einem Rittergut und konnte vom jeweiligen Rittergutsbesitzer wahrgenommen werden.

Einteilung der Stände

  • Welche Landesbewohner bzw. Gesesellschaftsgruppen einen Stand bildeten, war von Land zu Land unterschiedlich.
  • In der Regel waren jedoch immer vorhanden: Adel (Herren und Ritter), Kirchenobere (Prälaten) und Städte.

Adelsstand

Adelstitel in der Reihenfolge ihrer Bedeutung:
  • Kaiser
  • König 
  • Erzherzog
  • Großherzog
  • Kurfürst
  • Herzog
  • Landgraf
  • Pfalzgraf
  • Markgraf
  • Fürst
  • Graf
  • Freiherr, Baron
  • Ritter, Edler von, Junker von, Landmann von